Berufsbezeichnung
Textilreiniger/Textilreinigerin
anerkannt durch die Verordnung vom 17. 06. 2002 (BGBl. I S. 1923)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Schule.
Arbeitsgebiet
Das Arbeitsgebiet der Textilreiniger und Textilreinigerinnen umfasst die Behandlung, Pflege und Veredlung von Textilien und Bekleidung, insbesondere durch Reinigen, Waschen, Detachieren, Finishen und Ausrüsten. Textilreiniger und Textilreinigerinnen arbeiten überwiegend in Reinigungs- oder in Wäschereibetrieben, die z. B. Berufskleidung, Krankenhaus- und Hotelwäsche, Oberbekleidung, Heimtextilien, Pelze und Leder behandeln. Auch Forschungseinrichtungen der chemischen Industrie, Gesundheitseinrichtungen oder Hotels zählen zu ihren Einsatzgebieten.
Berufliche Fähigkeiten
Textilreiniger und Textilreinigerinnen bearbeiten die Kundenaufträge selbständig und treffen die Entscheidung, mit welchem Wasch- oder Reinigungsverfahren das Behandlungsgut bearbeitet wird. Dabei steht der Umgang mit dem Kunden, der umweltbewusste Einsatz von Chemikalien und Hilfsmitteln sowie die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Arbeit im Vordergrund.
Textilreiniger und Textilreinigerinnen
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unterscheiden textile Rohstoffe, Leder und Pelze sowie ihre Eigenschaften,
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nehmen das Behandlungsgut an und kennzeichnen es,
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führen Beratungsgespräche mit Kunden,
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erkennen Flecken und sortieren das Behandlungsgut,
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detachieren das Behandlungsgut,
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waschen und chemischreinigen das Behandlungsgut,
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detachieren das gereinigte Behandlungsgut nach,
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finishen das Behandlungsgut (mangeln, bügeln, dämpfen),
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wenden Desinfektionsverfahren für Kleidung und Wäsche an,
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bedienen, warten und pflegen die überwiegend computergesteuerten Maschinen und Anlagen und überwachen die Programmabläufe,
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planen den Arbeitsablauf im Betrieb und dokumentieren die Arbeitsergebnisse,
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erstellen Programmabläufe und technische Dokumentationen,
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untersuchen Schadensfälle und bearbeiten Reklamationen,
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führen Qualitäts- und Endkontrollen durch,
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liefern das Behandlungsgut aus.